Rechtsprechung
BGH, 11.01.1954 - II ZB 22/53 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Wahrung der Postfrist durch Prozessbevollmächtigten - Fristwahrung durch Einwurf des Brief am Abend vor dem Tage des Fristablaufes - Erfüllung der Sorgfaltspflicht durch rechtzeitigen Einwurf der Berufungsbegründung - Löschung der eingetragenen Notfrist
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1954, 86
- JR 1954, 304
Wird zitiert von ... (19) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.03.1953 - II ZR 182/52
Wiedereinsetzung bei verzögerter Postzustellung
Auszug aus BGH, 11.01.1954 - II ZB 22/53
Wie der Senat schon in seinem auch vom Kammergericht erwähnten Beschluß vom 18. März 1953 (BGHZ 9, 118) in Übereinstimmung mit den übrigen Zivilsenaten des Bundesgerichtshofes (vgl. z.B. den Beschluß des IV. Zivilsenats vom 2. Juli 1952 - IV ZB 48/52 - Lind-Möhr Nr. 20 zu § 233 ZPO) ausgeführt hat, kann sich der Prozeßbevollmächtigte darauf verlassen, daß ein zur Post gegebener Brief innerhalb der für den Postverkehr normalen Frist den Empfänger erreicht. - BGH, 16.03.1953 - VI ZB 3/52
Auszug aus BGH, 11.01.1954 - II ZB 22/53
Der vom Kammergericht wiederholt erwähnte Beschluß des VI. Zivilsenats vom 16. März 1953 (VI ZB 3/52; Lind-Möhr Nr. 33 zu § 233 ZPO) hält es nicht für ausreichend, wenn eine im Fristenkalender eingetragene Notfrist schon in dem Augenblick gelöscht wird, in dem die Akten dem Rechtsanwalt zur Bearbeitung vorgelegt werden. - BGH, 02.07.1952 - IV ZB 48/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.01.1954 - II ZB 22/53
Wie der Senat schon in seinem auch vom Kammergericht erwähnten Beschluß vom 18. März 1953 (BGHZ 9, 118) in Übereinstimmung mit den übrigen Zivilsenaten des Bundesgerichtshofes (vgl. z.B. den Beschluß des IV. Zivilsenats vom 2. Juli 1952 - IV ZB 48/52 - Lind-Möhr Nr. 20 zu § 233 ZPO) ausgeführt hat, kann sich der Prozeßbevollmächtigte darauf verlassen, daß ein zur Post gegebener Brief innerhalb der für den Postverkehr normalen Frist den Empfänger erreicht.
- BGH, 11.10.1989 - IVa ZB 7/89
Einlegung und Begründung von Rechtsmitteln durch Telefax; Verschulden des …
ob er auch noch am letzten Tag der Frist eingegangen war (BGHZ 9, 118, 122; Beschlüsse vom 2. Juli 1952 - IV ZB 48/52 - NJW 52, 1137 und vom 11. Januar 1954 - II ZB 22/53 - JR 1954, 304; Urteil vom 30. September 1958 - VIII ZR 133/57 - NJW 1957, 2015; BAG NJW 1973, 918; 1975, 1144). - BGH, 08.03.1966 - VI ZR 204/64
Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden PKW mit einem vor dem …
Innerhalb Berlins ist diese Voraussetzung jedenfalls dann erfüllt, wenn ein Brief am Abend vor dem Tage des Fristablaufs in den Briefkasten geworfen wird (Beschluss des BGH vom 11. Januar 1954 - II ZB 22/53 - LM § 233 ZPO (Anhang) Nr. 47; ebenso BGHZ 9, 118 f [BGH 18.03.1953 - II ZR 182/52] ür Frankfurt a.M.). - BFH, 09.05.1961 - I 237/60 S
Einlegung eines Rechtsmittel bei Vorliegen des Bescheids und Kenntnis durch den …
Bei ordnungsmäßigem Verfahren hätte die Fristnotierung frühestens dann gelöscht werden dürfen, wenn die Einspruchsschrift unterzeichnet und postfertig gemacht worden war (Beschlüsse des Bundesgerichtshofs VI ZB 3/52 vom 16. März 1953, Neue Juristische Wochenschrift 1953 S. 1023; VI ZB 1/53 vom 12. Juni 1953, Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs, § 233 der Zivilprozeßordnung Nr. 41; II ZB 22/53 vom 11. Januar 1954, Juristische Rundschau 1954 S. 304; VI ZB 10/56 vom 25. Mai 1956, Versicherungsrecht 1956 S. 572).
- BGH, 20.11.1984 - VI ZB 19/84
Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verschulden des …
Erst danach braucht ein Anwalt im Regelfall nicht mehr zu überprüfen, ob seine Weisung zur Absendung des Schriftstücks auch wirklich durchgeführt worden ist (vgl. auch BGH, Beschluß vom 11. Januar 1954 - II ZB 22/53 - VersR 1954, 86; Senatsbeschluß vom 25. Mai 1956 - VI ZB 10/56 - VersR 1956, 572). - BGH, 16.03.1983 - IVa ZB 5/83
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen krankheitsbedingter …
Dagegen hat die Rechtsprechung es für zulässig erklärt, wenn die Löschung erfolgt, nachdem die Sendung postfertig gemacht worden ist (z.B. BGH, Beschluß vom 11.1.1954 - II ZB 22/53 = VersR 1954, 86). - BVerwG, 13.02.1964 - III C 58.63
Feststellung von Kriegssachschäden an Betriebsvermögen - Wiedereinsetzung in den …
Der erkennende Senat folgt insoweit dem Bundesgerichtshof, der am 11. Januar 1954 entschieden hat, daß innerhalb von Berlin die Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung (äußerste Sorgfalt) jedenfalls dann erfüllt sind, wenn ein Brief am Abend vor dem Tage des Fristablaufs in den Briefkasten geworfen worden ist (JR 1954 S. 304). - BFH, 28.03.1969 - III R 2/67
Fristversäumnisse - Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Versehen eines …
Nach der Rechtsprechung des BGH zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 233 ZPO braucht ein Rechtsanwalt die Durchführung seiner Anordnung über die Absendung des Briefes weder persönlich zu überwachen noch sich am nächsten Tage durch Nachfrage bei seinem Büropersonal oder beim Gericht von der Einhaltung seiner Anweisung zu überzeugen, wenn er im Rahmen der äußersten, den Umständen nach angemessenen und vernünftigerweise zu erwartenden Sorgfalt dafür gesorgt hat, daß der Schriftsatz rechtzeitig zur Post gegeben werden sollte (BGH-Urteil II ZR 182/52 vom 18. März 1953, NJW 1953, 824, und Beschluß II ZB 22/53 vom 11. Januar 1954, Lindenmaier-Möhring, Zivilprozeßordnung, § 233, Nr. 47 zu b) [Leitsatz]; Juristische Rundschau 1954 S. 304). - BGH, 19.12.1975 - III ZB 5/75
Prozeßbevollmächtigter - Sorgfalt - Bürovorsteherin - Fristen
Doch braucht ein Prozeßbevollmächtigter sich auch dann nicht stets - für eine Ausnahme ist kein Anhalt - darüber zu vergewissern, daß ein von ihm zur Expedition gegebenes Schriftstück auch tatsächlich bei der richtigen Stelle abgegeben worden ist (vgl. auch BGH Beschl. vom 11. Januar 1954 - II ZB 22/53 = LM ZPO § 233 Nr. 47 Leitsatz b;… Baumbach/Lauterbach/ Albers/Hartmann, ZPO, 33. Aufl. § 233 Anm. 4 S. 466). - BGH, 11.07.1972 - IX ZB 660/69
Rechtsmittel
Der Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 11. Januar 1954 - II ZB 22/53 - hält es unter ausdrücklichem Hinweis auf die gesicherte Rechtsprechung, daß erst die Erledigung der Verfügung die Löschung der notierten Frist rechtfertigt, für zulässig, daß der Bürovorsteher die im Fristenkalender eingetragene Notfrist dann löscht, wenn das zur Wahrung der Frist bestimmte Schriftstück rechtzeitig vom Rechtsanwalt unterzeichnet und vom Büro postfertig gemacht worden ist. - BVerwG, 25.09.1963 - IV C 86.63
Feststellung eines Kriegssachschadens an Hausrat und Gewährung von …
Innerhalb des Ortszustellbereichs, auch innerhalb der Großstädte des Bundesgebietes mit mehreren Postämtern und innerhalb West-Berlins, also ebenfalls innerhalb Hamburgs ist diese Voraussetzung in der Regel jedenfalls dann erfüllt, wenn der Brief bis zum Abend vor dem Tage des Fristablaufs bei einem Postamt aufgegeben wird oder nach der Angabe der Leerungszeiten aus dem Briefkasten, in den er eingeworfen wird, entnommen werden mußte (vgl. Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 11. Januar 1954 - II ZB 22/53 - in JR 1954, 304). - BGH, 09.11.1977 - VIII ZB 28/77
Organisationsaufgaben eines Rechtsanwalts - Ausgangskontrolle - …
- BGH, 03.11.1964 - VI ZR 162/63
- BGH, 09.11.1961 - V ZB 29/61
- BGH, 23.11.1967 - II ZR 183/66
Anspruch eines persönlich haftenden Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft - …
- LAG Hessen, 02.05.1968 - 4 Sa 104/68
- BGH, 18.09.1961 - III ZB 13/61
Rechtsmittel
- BGH, 07.05.1956 - II ZB 7/56
Rechtsmittel
- BGH, 15.04.1970 - V ZB 3/70
Vorliegen eines unabwendbaren Zufalls im Sinne von § 233 der Zivilprozessordnung …
- BGH, 03.03.1969 - III ZB 32/68
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur …